Geschäftsbedingungen
Mit einer Buchung, der Nutzung unserer Dienstleistungen oder dem Zugriff auf eine beliebige Funktion dieser Website gehen Sie (der Kunde) die folgende rechtsverbindliche Vereinbarung mit der Viatu AG („Viatu") ein. Diese Bedingungen gelten für alle über Viatu getätigten Buchungen, einschliesslich Unterkunft, Transport und Aktivitäten von Drittanbietern. Wenn Sie Flüge über Viatu buchen, werden diese auf separater Grundlage erbracht, wie in Abschnitt 3 und Abschnitt 10 dargelegt.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Buchung vornehmen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen werden die spezifischen Stornierungsbedingungen für Ihre Reise zum Zeitpunkt der Buchung hervorgehoben.
1. Allgemeines
1.1 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung sowie die gesamte Nutzung der Dienstleistungen von Viatu unterliegen dem Recht der Schweiz, und für sämtliche Streitigkeiten sind die schweizerischen Gerichte zuständig. Sofern Sie in einem Land ansässig sind, dessen zwingende Verbraucherschutzgesetze Ihnen zusätzliche Rechte oder den Zugang zu Ihren lokalen Gerichten gewähren, beseitigt nichts in diesen Bedingungen diese Rechte.
1.2 Aktualisierungen
Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, wenn sich unsere Richtlinien ändern oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Die für Ihre Buchung geltenden Bedingungen sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung dieser Buchung in Kraft sind. Wenn wir diese Bedingungen aktualisieren, veröffentlichen wir die überarbeitete Fassung, und jede wesentliche Änderung, die eine bestehende Buchung betrifft, wird Ihnen mitgeteilt und gilt nur mit Ihrer Zustimmung oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.
2. Bestätigung & Zahlung
2.1 Anzahlung
Zur Sicherung Ihrer Buchung ist zum Zeitpunkt der Bestätigung eine Anzahlung von 50 % erforderlich. Diese Anzahlung ist Teil Ihres Gesamtreisepreises und unterliegt der für Ihre Buchung geltenden Stornierungsrichtlinie (siehe Abschnitt 6). Für bestimmte Buchungen kann eine vollständige Zahlung (100 %) im Voraus erforderlich sein.
2.2 Leistungen mit hoher Verbindlichkeit
Gorilla-Permits und bestimmte Unterkünfte erfordern zum Zeitpunkt der Buchung die vollständige Zahlung (100 %), um die Verfügbarkeit zu garantieren. Wo dies zutrifft, wird es in Ihrer Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt. Diese Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt oder durch zwingendes Schweizer Recht vorgeschrieben. Zu den Zahlungsbedingungen für Flüge siehe Abschnitt 3.
2.3 Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 61 Tage vor Abreise zu begleichen („Fälligkeitsdatum der Restzahlung"). Bei Buchungen, die einer restriktiveren Stornierungsrichtlinie unterliegen, können erhebliche Gebühren bereits früher als 61 Tage vor Abreise anfallen; in diesen Fällen bestätigt Viatu zum Zeitpunkt der Buchung eine frühere Zahlungsfrist. Viatu kann für Restzahlungen, die nach dem Fälligkeitsdatum der Restzahlung, aber vor Veranlassung der Stornierung eingehen, eine Verwaltungsgebühr für verspätete Zahlung in Höhe von CHF 50 erheben. Die Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Restzahlung kann zur Stornierung gemäss Abschnitt 2.5 führen.
2.4 Kurzfristige Buchungen
Reservierungen, die innerhalb von 61 Tagen vor Abreise vorgenommen werden, erfordern die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Buchungsbestätigung durch Viatu. Keine Reservierung ist verbindlich, bevor der Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Abreise vorgenommen werden, muss die Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung durch Viatu eingehen, andernfalls wird die Reservierung freigegeben.
2.5 Zahlungsverzug
Die Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist berechtigt Viatu, die Buchung zu stornieren. Bei einer solchen Stornierung gilt: (a) die anwendbaren Stornierungsgebühren gemäss Abschnitt 6 finden Anwendung; (b) Viatu behält erhaltene Anzahlungen und Zahlungen bis zur Höhe dieser Stornierungsgebühren ein, die eine angemessene Vorabschätzung des Schadens von Viatu darstellen; und (c) Viatu haftet nicht für den daraus resultierenden Verlust von Reisearrangements. Etwaige erhaltene Zahlungen, die die anwendbare Stornierungsgebühr übersteigen, werden Ihnen erstattet.
2.6 Währungs- & Wechselkursrisiko
Alle Zahlungen sind in der auf Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Währung fällig. Die Wechselkurse werden zum Zeitpunkt der Anzahlung nicht fixiert. Ändert sich der Wechselkurs zwischen der Anzahlung und der Restzahlung, geht die Differenz zu Lasten des Kunden. Viatu ist für solche Schwankungen nicht verantwortlich.
2.7 Kundengeldabsicherung
Die Viatu AG unterliegt dem Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3). Die Gelder der Reisenden sind im Falle der Insolvenz von Viatu gemäss Schweizer Recht abgesichert.
3. Flugbuchungen
Viatu arbeitet mit einem eigenen Flight Desk zusammen, um nahtlose Reisebuchungen anzubieten. Flüge werden als separate Leistung angeboten und unabhängig von Ihrem Reisepaket in Rechnung gestellt.
Aufgrund der dynamischen Natur der Luftfahrtbranche unterliegen Flugbuchungen ihren eigenen fluggesellschaftsspezifischen Bedingungen. Wenn Sie Flüge über Viatu buchen, handeln wir ausschliesslich als Vermittler zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Ihr Beförderungsvertrag wird direkt mit der Fluggesellschaft geschlossen, und deren Beförderungsbedingungen gelten vollumfänglich. Flüge werden auf vermittelnder Grundlage erbracht, wie in Abschnitt 10.2 dargelegt, und sind nicht Teil eines von Viatu organisierten Pauschalpakets, selbst wenn sie innerhalb derselben Reise oder Rechnung erscheinen.
3.1 Preise & Angebote
Angegebene Flugpreise können von denen abweichen, die direkt auf der Website der Fluggesellschaft angezeigt werden. Wo möglich, empfehlen wir, Ihre Flüge über Viatu zu koordinieren, damit Ihre Anschlüsse und Zeiten mit dem Rest Ihrer Reise übereinstimmen — insbesondere für Reisen innerhalb Afrikas, wo unabhängig gebuchte Flüge häufig zu Terminkonflikten führen, die nach Reisebeginn nur schwer zu lösen sind.
Flugpreise sind dynamisch und können sich bis zum Zeitpunkt der Ticketausstellung ändern. Änderungen können sich aus Treibstoffzuschlägen, Steuern, Währungsschwankungen oder Verfügbarkeitsänderungen ergeben. Ein Preis ist erst dann bestätigt, wenn das Ticket von der Fluggesellschaft ausgestellt wurde.
Gültigkeit des Angebots: Wenn Sie Ihren Flug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt eines Angebots bestätigen, erstellt Viatu ein neues Preisangebot und informiert Sie über etwaige Änderungen.
3.2 Buchung & Passagierdaten
Um Ihre Flüge zu buchen, benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses, die uns Ihren vollständigen Namen, wie er im Reisepass erscheint, Ihre Passnummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit liefert. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Angaben korrekt und zeitnah zu übermitteln. Die Passagiernamen auf den Tickets müssen exakt mit den Reisepässen übereinstimmen. Viele Fluggesellschaften akzeptieren keine aus einem Buchstaben bestehenden Vor- oder Nachnamen.
Unvollständige oder ungenaue Angaben können dazu führen, dass Sie nicht an Bord gehen können oder die Fluggesellschaft die Namen nicht ändern kann. Alle Kosten für die Neuausstellung oder Änderung eines Tickets aufgrund falscher Angaben gehen zu Lasten des Kunden und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Sicherung Ihres Tarifs: Sollte Viatu interne, inländische oder regionale Flüge buchen und bestätigen, sind Passkopien und die vollständige Zahlung bei Rechnungsstellung erforderlich, um den angebotenen Preis zu sichern. Flugpreise können erst garantiert werden, wenn die Zahlung vollständig eingegangen ist und die Flugtickets ausgestellt wurden. Sollten Passkopien und/oder Zahlung nicht bis zur jeweiligen Frist eingehen, behält sich Viatu das Recht vor, die Rechnung neu auszustellen, falls es zu einer Erhöhung der Flugpreise oder damit verbundener Kosten kommt, und jede solche Erhöhung liegt in der Verantwortung des Kunden.
3.3 Flugplanänderungen
Fluggesellschaften können Flugpläne aus betrieblichen, wetterbedingten oder regulatorischen Gründen ändern. Kunden werden über wesentliche Änderungen informiert. Obwohl Viatu sein Bestes tut, um bei einer Umleitung oder bei alternativen Arrangements zu helfen, kann Viatu keine Kosten für verpasste Leistungen (z. B. Transfers, Unterkunft, Aktivitäten) übernehmen, die durch Flugunterbrechungen oder -verspätungen entstehen.
Flugbeschwerden: Bei allen flugspezifischen Problemen, einschliesslich Verspätungen, Annullierungen, Flugplanänderungen oder Gepäckansprüchen, müssen sich Kunden zunächst direkt an die betreffende Fluggesellschaft wenden. Viatu ist nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen. Viatu kann aus Kulanz allgemeine Hinweise geben, doch die Fluggesellschaft bleibt für die Durchführung Ihres Fluges verantwortlich.
3.4 Änderungen, Stornierungen & Rückerstattungen
- Für alle Tickets gelten die Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft; Stornierungen und Änderungen richten sich nach der jeweiligen Richtlinie der Fluggesellschaft.
- Wenn Sie eine Änderung wünschen, stellt Viatu Ihnen etwaige Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft sowie Tarifdifferenzen in Rechnung.
- Die überwiegende Mehrheit der Flugtickets ist nicht erstattungsfähig. Eine Rückerstattung durch die Fluggesellschaft ist nicht garantiert und wird in den meisten Fällen nicht erfolgen.
- Wo gemäss den anwendbaren Tarifbestimmungen eine Rückerstattung zulässig ist, kann Viatu aus Kulanz bei der Einreichung des Rückerstattungsantrags behilflich sein. Jede Rückerstattung erfolgt nach Ermessen der Fluggesellschaft.
- Namensänderungen: Fluggesellschaften erlauben in der Regel keine Namensänderungen nach Ticketausstellung. Jede Namensänderung wird als Stornierung und Neubuchung behandelt. Siehe Abschnitt 17.
3.5 Gepäck
Die Freigepäckmengen variieren je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarifklasse. Überprüfen Sie diese vor der Reise stets bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft. Flüge mit Kleinflugzeugen (Busch- und Lodge-Transfers) sind in der Regel auf 15 bis 20 kg einschliesslich Handgepäck beschränkt, nur mit weichen Taschen. Gepäck liegt während der gesamten Reise in der Verantwortung des Reisenden, und Viatu übernimmt keine Haftung für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck, ausser soweit eine solche Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann. Reisende mit einem Gewicht von 100 kg oder mehr müssen Viatu zum Zeitpunkt der Buchung informieren, da für bestimmte Flugzeuge ein zusätzlicher Sitzplatz erforderlich sein kann, der zu Lasten des Kunden geht.
3.6 Sonderwünsche & Vielfliegerprogramme
Wünsche wie Ernährungsbedürfnisse, Sitzplatzpräferenzen oder besondere Unterstützung können an die Fluggesellschaft weitergeleitet werden, doch Viatu kann deren Erfüllung nicht garantieren. Viatu kann keine Vielfliegerdaten hinzufügen, keine Meilengutschriften verwalten und keine Treueprämien der Fluggesellschaft garantieren.
3.7 Säuglinge & Minderjährige
Fluggesellschaften haben spezifische Richtlinien für Säuglinge und Minderjährige. Diese variieren je nach Fluggesellschaft und liegen in der Verantwortung des Reisenden, sie zu prüfen und einzuhalten.
3.8 Höhere Gewalt (Flüge)
Flugunterbrechungen, die durch unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände verursacht werden, unterliegen den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und den anwendbaren Fluggastrechtsvorschriften. Die Verpflichtungen von Viatu in Bezug auf das Pauschalpaket sind in Abschnitt 8 dargelegt. Eine umfassende Reiseversicherung ist unerlässlich.
3.9 Zusammenfassung der Kundenverantwortung
Mit der Buchung von Flügen über Viatu erkennen Kunden ihre Verantwortung an für die Bereitstellung korrekter persönlicher Angaben, die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente, die Vertrautmachung mit den Tarifbestimmungen und der Gepäckrichtlinie der Fluggesellschaft, die zeitnahe Mitteilung von Sonderwünschen sowie den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.
3.10 Datenschutz
Viatu behandelt alle personenbezogenen Daten, einschliesslich Passdaten, in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzrecht und den DSGVO-Standards.
3.11 Support
Für Unterstützung bei Flügen wenden Sie sich bitte an Ihr Viatu Concierge-Team. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag, 08:30 bis 17:00 SAST. Notfallunterstützung ist auch ausserhalb der Bürozeiten verfügbar; die Koordination mit Fluggesellschaften kann zu längeren Reaktionszeiten führen.
4. Preiserhöhungen & Anpassungen
4.1 Angebote und Buchungsbestätigungen basieren auf externen Kosten von Drittanbietern, einschliesslich Flugpreisen, Flughafengebühren, Treibstoffkosten, Mietwagenpreisen und Eintrittsgebühren für Nationalparks, auf die Viatu keinen Einfluss hat.
4.2 Wo Kosten von Drittanbietern nach der Buchung steigen, kann Viatu die Erhöhung weitergeben. Der Preis Ihrer Buchung wird innerhalb von 20 Tagen vor Abreise nicht erhöht. Übersteigt eine Erhöhung 8 % des Gesamtpauschalpreises, können Sie die Änderung entweder akzeptieren oder die Buchung ohne Strafgebühr beenden und eine vollständige Rückerstattung der für noch nicht erbrachte Leistungen geleisteten Zahlungen erhalten, gemäss SR 944.3. Erwartete Erhöhungen seitens der Anbieter liegen in der Regel zwischen 5 und 10 %.
4.3 Viatu wird Ihnen bekannte Kostenerhöhungen wo immer möglich im Voraus mitteilen. Fluggesellschaften, Strassentransportunternehmen sowie Behörden oder Parkbetreiber können Erhöhungen (wie Treibstoffzuschläge, Strassennutzungsgebühren oder geänderte Park-Eintrittsgebühren) nahe oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vornehmen, und jede solche Erhöhung, die ausserhalb des Pauschalpreises liegt, geht zu Ihren Lasten und ist an Viatu oder direkt an den jeweiligen Anbieter gemäss Anweisung zu zahlen.
5. Ansprüche & Rückerstattungen
5.1 Im Falle einer Stornierung bietet Viatu zwei Optionen: eine Geldrückerstattung oder einen Reisegutschein für eine zukünftige Reise. Der Betrag wird zum Zeitpunkt der Stornierung auf Grundlage der anwendbaren Stornierungsrichtlinie berechnet. Sofern Ihnen zwingendes Recht einen Anspruch auf Rückerstattung gewährt, können Sie stets die Geldrückerstattung wählen.
5.2 Rückerstattungen können Banküberweisungsgebühren unterliegen, die vom Kunden getragen werden.
5.3 Die Wechselkurse werden zum jeweils geltenden Tageskurs am Tag der Bearbeitung der Rückerstattung angewendet.
5.4 Für Leistungen, die aufgrund von Umständen innerhalb der Kontrolle des Kunden verpasst werden, erfolgt keine Rückerstattung. Rückerstattungen für den Fall, dass Ihre Reise durch unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wird, sind in Abschnitt 8 geregelt. Ihre Reiseversicherung kann Angelegenheiten abdecken, die ausserhalb der Verpflichtungen von Viatu liegen.
6. Änderungen & Stornierungsrichtlinie
Alle Buchungsänderungen, Stornierungen oder Reduzierungen müssen Viatu schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Anträge werden ab dem Datum wirksam, an dem Viatu eine schriftliche Bestätigung versendet.
6.1 Stornierungsrichtlinien
Je nach gebuchter Unterkunft, gebuchtem Transport und gebuchten Aktivitäten gelten unterschiedliche Stornierungsrichtlinien, die die Stornierungsbedingungen der in Ihrer Reise enthaltenen Leistungsträger widerspiegeln. Die für Ihre Buchung geltende Stufe (Flexibel, Moderat oder Streng) wird Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung schriftlich bestätigt, bevor Sie zur Zahlung aufgefordert werden.
Flexibel
| Stornierungszeitraum (vor Abreise) | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 32 Tage vor Abreise | 0 % des Gesamtbuchungspreises |
| Innerhalb von 31 Tagen vor Abreise | 100 % des Gesamtbuchungspreises |
Moderat
| Stornierungszeitraum (vor Abreise) | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 62 Tage vor Abreise | 0 % des Gesamtbuchungspreises |
| 61 bis 32 Tage vor Abreise | 50 % des Gesamtbuchungspreises |
| Innerhalb von 31 Tagen vor Abreise | 100 % des Gesamtbuchungspreises |
Streng
| Stornierungszeitraum (vor Abreise) | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 92 Tage vor Abreise | 50 % des Gesamtbuchungspreises |
| Innerhalb von 91 Tagen vor Abreise | 100 % des Gesamtbuchungspreises |
Diese Stufen spiegeln die Stornierungsbedingungen wider, die Viatu von den Leistungsträgern Ihrer Reise auferlegt werden und die für die abgelegenen und kostenfixen Leistungen, wie sie für Afrikareisen typisch sind, höher ausfallen. Wo ein Leistungsträger Gebühren über die anwendbare Stufe hinaus erhebt, werden diese Gebühren an Sie weitergegeben und zum Zeitpunkt der Stornierung mitgeteilt. Die anwendbare Stufe wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
6.2 Reiseplanänderungen
- Eine Buchungsänderung erfordert in der Regel die Stornierung und Neubuchung von Leistungen, und Änderungen unterliegen der anwendbaren Stornierungsrichtlinie.
- Während der Reise gewünschte Änderungen sind aufgrund kurzfristiger Anfragen und begrenzter Verfügbarkeit möglicherweise nicht möglich.
- Zusätzlich zu den Standard-Stornogebühren von Viatu haften Sie für alle Stornogebühren, Strafen oder Kosten, die von einzelnen Leistungsträgern als direkte Folge Ihrer Stornierung oder Änderung erhoben werden. Diese werden Ihnen zum Zeitpunkt der Stornierung mitgeteilt.
- Vorzeitige Abreise: Sollten Sie sich entscheiden, vor dem planmässigen Ende Ihrer Reise abzureisen, erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Leistungen, ausser soweit zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
- Änderungs- und Umbuchungsgebühr: Für jede Änderung oder Umbuchung (einschliesslich der Verschiebung von Reisedaten oder des Wechsels der Unterkunft) fällt pro Antrag eine Pauschalgebühr von CHF 100 an, zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren von Leistungsträgern oder Tarifdifferenzen.
- Hinzufügen von Aktivitäten: Das Hinzufügen neuer Aktivitäten oder Erlebnisse unterliegt derselben Änderungsgebühr von CHF 100, zuzüglich etwaiger Kosten der Leistungsträger.
- Flugänderungen: Änderungen an Flügen richten sich ausschliesslich nach den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft gemäss Abschnitt 3.4 und unterliegen nicht der Änderungsgebühr von CHF 100.
7. Gruppen- & Einzelstornierungen
7.1 Bei Gruppenbuchungen (2+ Personen) gilt die Standard-Stornierungsrichtlinie möglicherweise nicht für die verbleibende Gruppe, wenn ein oder mehrere Reisende ihre Buchung stornieren oder ändern.
7.2 Viele Leistungen in abgelegenen Reisezielen werden auf einer festen Pro-Einheit-Basis berechnet (z. B. pro Zimmer oder pro Fahrzeug). Im Falle einer teilweisen Stornierung kann der/den stornierenden Person(en) keine Rückerstattung gewährt werden, wo die Kosten der Einheit weiterhin zu zahlen sind. Beispiel: Wenn ein für drei Personen gebuchtes Zimmer einen Festpreis von CHF 300 pro Nacht hat und eine Person storniert, kann Viatu dieser Person keine CHF 100 erstatten. Dasselbe gilt für Mietwagen und Transfers.
7.3 Für Gruppen ab 10 Personen können höhere Stornogebühren anfallen, die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt werden.
8. Unvermeidbare & aussergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt)
8.1 „Unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände" bezeichnen eine Situation ausserhalb der Kontrolle von Viatu, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären, einschliesslich Krieg, Bürgerunruhen, schwerwiegender Sicherheitsrisiken, erheblicher Risiken für die menschliche Gesundheit wie etwa einer Epidemie, Naturkatastrophen, extremer Wetterbedingungen und behördlich angeordneter Reisebeschränkungen.
8.2 Wo solche Umstände die Durchführung Ihres Pauschalpakets erheblich beeinträchtigen oder die Beförderung zu Ihrem Reiseziel erheblich beeinträchtigen, können Sie die Buchung vor Abreise ohne Zahlung einer Beendigungsgebühr beenden, und Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung aller für noch nicht erbrachte Leistungen geleisteten Zahlungen. Dies berechtigt Sie nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung.
8.3 Wo solche Umstände während Ihrer Reise eintreten und die Erbringung gebuchter Leistungen verhindern, unternimmt Viatu angemessene Anstrengungen, um geeignete Alternativen ohne Zusatzkosten zu arrangieren, sofern die Alternative von gleichwertigem Standard ist. Rückerstattungen für nicht erbrachte Leistungen erfolgen gemäss SR 944.3. Kosten, die persönlicher Natur sind, wie etwa zusätzliche Mahlzeiten, über den gebuchten Reiseplan hinausgehende Unterkunft oder Weiterreise, gehen zu Ihren Lasten und sind die Art von Kosten, die eine umfassende Reiseversicherung abdecken soll.
8.4 Viatu ist nicht verpflichtet, Folge- oder persönliche Kosten, die Ihnen infolge solcher Umstände entstehen, zu finanzieren, zu entschädigen oder zu erstatten, über die oben und gemäss SR 944.3 dargelegten Rückerstattungs- und Unterstützungsverpflichtungen hinaus.
8.5 Als separate Leistung gebuchte Flüge unterliegen den Beförderungsbedingungen der betreffenden Fluggesellschaft und den anwendbaren Fluggastrechtsvorschriften und fallen insoweit nicht unter diesen Abschnitt.
9. Buchungsänderungen durch Viatu
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass alle von uns veranlassten Änderungen darauf abzielen, Ihr Reiseerlebnis zu erhalten oder zu verbessern. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) behält sich Viatu das Recht vor, bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Sollten wir nicht in der Lage sein, ursprünglich in Ihrem Paket enthaltene Leistungen zu erbringen (z. B. aufgrund einer Verschlechterung der Unterkunftsqualität oder unvorhergesehener Schliessungen), schlagen wir geeignete Alternativen vor. Im Falle einer wesentlichen Änderung oder Stornierung durch Viatu informieren wir Sie umgehend und bieten Ihnen die folgenden Optionen an:
- Akzeptieren der geänderten Arrangements, mit entsprechender Bearbeitung anwendbarer Rückerstattungen oder Zusatzzahlungen.
- Beibehalten des ursprünglichen Reiseplans, sofern durchführbar.
- Wählen eines alternativen vergleichbaren Reiseplans; ist dieser günstiger, wird die Differenz erstattet, ist er teurer, tragen Sie die zusätzlichen Kosten.
- Stornieren Ihrer Buchung mit vollständiger Rückerstattung aller an Viatu gezahlten Beträge.
10. Rolle & Verantwortung von Viatu
10.1 Wo Sie eine Kombination von Reiseleistungen von Viatu buchen, die ein Pauschalpaket gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) darstellt, handelt Viatu als Reiseveranstalter dieses Pauschalpakets. Viatu ist für die ordnungsgemässe Erbringung aller im Pauschalpaket enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Viatu oder von Drittanbietern erbracht werden, gemäss diesem Gesetz.
10.2 Bestimmte Leistungen werden auf separater Grundlage erbracht und sind nicht Teil des Pauschalpakets. Über den Flight Desk von Viatu gebuchte Flüge werden ausschliesslich auf vermittelnder Grundlage erbracht: Ihr Beförderungsvertrag besteht mit der Fluggesellschaft, die Bedingungen der Fluggesellschaft gelten, und diese unterliegen Abschnitt 3 und nicht der Veranstalterverantwortung gemäss 10.1.
10.3 Drittanbieter können eigene Bedingungen haben, die für die Erbringung ihrer Leistungen vor Ort gelten, und Sie können gebeten werden, bei Ankunft Haftungsverzichtserklärungen der Leistungsträger zu unterzeichnen. Diese Bedingungen gelten neben diesen Bedingungen. Nichts in den Bedingungen eines Leistungsträgers mindert die Verantwortung von Viatu als Reiseveranstalter gemäss 10.1 oder Ihre zwingenden Rechte gemäss SR 944.3.
10.4 Viatu bleibt auch dann als Reiseveranstalter verantwortlich, wenn es sich an anderer Stelle als Kurator oder Auswähler von Leistungen beschreibt; diese Beschreibung spiegelt die Art und Weise wider, wie Reisen gestaltet werden, und ändert nichts an der rechtlichen Verantwortung von Viatu für das Pauschalpaket.
11. Reiseversicherung
Viatu empfiehlt allen Reisenden dringend, für die Dauer ihrer Reise eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die mindestens Folgendes abdeckt: medizinische Notfälle und Evakuierungen, Reisestornierungen und Reiseabbruch, Beeinträchtigungen durch unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände sowie Verlust persönlicher Gegenstände.
Wenn Sie sich entscheiden, keine angemessene Versicherung abzuschliessen, und anschliessend stornieren müssen oder während Ihrer Reise medizinische oder Notfallhilfe benötigen, haften Sie weiterhin für daraus entstehende Kosten, die ausserhalb der Verpflichtungen von Viatu nach diesen Bedingungen und dem anwendbaren Recht liegen. Wir empfehlen die Wahl eines renommierten Versicherers, dessen Deckung auf Reisen in abgelegene und wilde Gebiete zugeschnitten ist. Kunden werden gebeten, ihre Versicherungsdaten vor der Reise auf dem Reisendenformular zur Vorabreise zu bestätigen.
12. Haftungsgrenzen
12.1 Allgemeines
Wo Viatu als Reiseveranstalter gemäss Abschnitt 10.1 handelt, ist es für die ordnungsgemässe Erbringung des Pauschalpakets gemäss SR 944.3 verantwortlich. Vorbehaltlich dieser Verantwortung und vorbehaltlich Abschnitt 12.5 haftet Viatu nicht für Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Verluste, die aus Handlungen oder Unterlassungen eines unabhängigen Leistungsträgers in Bezug auf Leistungen, die nicht Teil des Pauschalpakets sind, oder aus einem Ereignis entstehen, das unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände gemäss Abschnitt 8 darstellt.
12.2 Risikoübernahme
Reisen in abgelegene und wilde Reiseziele sind mit inhärenten Risiken verbunden. Mit der Buchung bestimmter Aktivitäten nehmen Sie diese inhärenten Risiken freiwillig in Kauf. Zu den Aktivitäten, die das inhärente Risiko von Personenschäden bergen, gehören unter anderem: Trekking- und Wandersafaris, Reitsafaris, Quad-Bike-Aktivitäten, Kanu-, Boots- und Wildwasser-Rafting-Ausflüge, Primatenbeobachtung, Fly Camping und Bushwalking, Wandern sowie geführte Pirschfahrten. Dieser Abschnitt schliesst die Haftung von Viatu für eigene Fahrlässigkeit nicht aus, die in Abschnitt 12.5 geregelt ist.
12.3 Nichtoffenlegung medizinischer Informationen
Wenn Sie an einer Aktivität teilnehmen, die für einen medizinischen Zustand, eine Behinderung oder eine Allergie ungeeignet ist, die Viatu vor der Buchung nicht offengelegt wurde (wie in Abschnitt 15 gefordert), ist Viatu nicht für Verluste verantwortlich, die aus dieser Nichtoffenlegung entstehen, soweit der Verlust darauf zurückzuführen ist, dass die Information nicht offengelegt wurde. Dies berührt nicht die Haftung von Viatu gemäss Abschnitt 12.5.
12.4 Eigene Arrangements
Viatu übernimmt keine Verantwortung für Aktivitäten, Touren, Flüge oder Unterkünfte, die Sie ausserhalb Ihres Viatu-Pakets eigenständig arrangieren.
12.5 Haftungsbeschränkung
(a) Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schliesst die Haftung von Viatu aus für: (i) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Viatu oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter verursacht wurden; (ii) eigenen rechtswidrigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Viatu; (iii) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (iv) jegliche Haftung, die nach zwingendem Schweizer Recht, einschliesslich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3), nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
(b) Vorbehaltlich Absatz (a) und im grösstmöglichen nach Schweizer Recht zulässigen Umfang ist die Haftung von Viatu für jeden Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäss erbrachten Leistung ergibt, auf den an Viatu für diese spezifische Leistung gezahlten Preis beschränkt. Wo ein Anspruch nicht einer identifizierbaren Leistung zugeordnet werden kann, übersteigt die gesamte aggregierte Haftung von Viatu nicht den von Ihnen an Viatu für die Buchung gezahlten Gesamtpreis.
(c) Vorbehaltlich Absatz (a) haftet Viatu nicht für Verluste oder Schäden, die nicht vorhersehbar waren, für Verluste, die nicht aus einem Verstoss von Viatu entstehen, oder für Geschäftsverluste (Viatu erbringt Leistungen für Verbraucher ausschliesslich zu privaten Reisezwecken).
(d) Wo Viatu als Reiseveranstalter eines Pauschalpakets gemäss SR 944.3 handelt, richtet sich seine Haftung für die ordnungsgemässe Erbringung des Pauschalpakets nach diesem Gesetz und den darin vorgesehenen Rechtsbehelfen, und dieser Abschnitt ist in Einklang mit diesen gesetzlichen Rechten auszulegen.
(e) Sie erklären sich bereit, Viatu von Ansprüchen Dritter, Verbindlichkeiten und angemessenen Kosten freizustellen, die aus Ihrem Verstoss gegen diese Bedingungen, Ihrer rechtswidrigen Handlung oder Ihrem vorsätzlichen Fehlverhalten oder einer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung gemachten wesentlichen Falschangabe entstehen. Diese Schadloshaltung gilt nicht, soweit ein Verlust durch Viatu verursacht wird, und verpflichtet Sie nicht, Viatu von seiner eigenen Haftung freizustellen.
13. Reisepass- & Visumanforderungen
13.1 Alle nach Afrika Reisenden müssen einen Reisepass besitzen, der mindestens 6 Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig ist.
13.2 Ihr Reisepass muss pro besuchtem Land mindestens zwei aufeinanderfolgende leere Seiten enthalten. Passagiere, die diese Anforderung nicht erfüllen, riskieren, das Boarding verweigert zu bekommen oder bei der Ankunft abgeschoben zu werden.
13.3 Visum- und Einreisebestimmungen variieren je nach Staatsangehörigkeit und können sich kurzfristig ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Einreisebestimmungen vor Abreise zu überprüfen und zu erfüllen, unter Nutzung offizieller behördlicher Quellen oder eines renommierten Visa-Informationsdienstes. Viatu haftet nicht für ungenaue oder veraltete Informationen, die von Drittanbieter-Tools bereitgestellt werden.
13.4 Alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente gehen zu Ihren Lasten.
14. Reisen mit Kindern
Eltern, die mit Kindern (unter 18 Jahren) nach oder aus dem südlichen Afrika reisen, müssen möglicherweise die vollständige Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Ein Elternteil, das ohne den anderen Elternteil reist, benötigt möglicherweise eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils. Die Anforderungen variieren je nach Land; bitte erkundigen Sie sich vor Abreise bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.
15. Behinderungen & medizinische Bedingungen
15.1 Sie müssen Viatu vor der Bestätigung Ihrer Buchung alle medizinischen Bedingungen, Nahrungsmittelallergien, Behinderungen oder besonderen Anforderungen mitteilen. Diese Informationen können sich auf die Eignung gebuchter Aktivitäten und die Unterstützung, die wir leisten können, auswirken.
15.2 Die Nichtoffenlegung relevanter medizinischer Informationen kann unsere Möglichkeit, Sie zu unterstützen, sowie die Eignungsbeurteilung, die wir für gebuchte Aktivitäten vornehmen können, einschränken.
15.3 Wenn Sie aufgrund einer vorbestehenden Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht offengelegt wurde, nicht reisen können, finden die anwendbaren Stornogebühren gemäss Abschnitt 6 Anwendung.
16. Gesundheit & Impfungen
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie sich rechtzeitig vor Abreise über alle erforderlichen und empfohlenen Impfungen, Gesundheitsvorkehrungen und Screening-Verfahren informieren. Wir empfehlen, umgehend eine reisemedizinische Fachperson zu konsultieren und etwaige Präventivmassnahmen (z. B. Malariaprophylaxe) rechtzeitig zu beginnen, um während Ihrer gesamten Reise wirksam zu sein.
17. Übertragung von Buchungen
17.1 Sie können Ihre Buchung auf eine andere Person übertragen, die alle anwendbaren Bedingungen erfüllt, sofern Sie Viatu innerhalb einer angemessenen Frist vor Abreise schriftlich benachrichtigen, in jedem Fall jedoch mindestens 7 Tage vor Abreise, soweit das Gesetz dies vorsieht. Sie und der neue Reisende haften gemeinsam für alle angemessenen Kosten, die bei der Bearbeitung der Übertragung anfallen.
17.2 Für Flüge gilt: Da die meisten Fluggesellschaften nach Ticketausstellung keine Namensänderungen zulassen, entsprechen die Übertragungsgebühren in der Regel den vollen Kosten der ursprünglichen Flüge, behandelt als Stornierung gefolgt von einer Neubuchung.
18. Eigene Arrangements
18.1 Viatu ist nicht für unabhängige Arrangements verantwortlich, die Sie ausserhalb Ihres Viatu-Pakets treffen, einschliesslich Aktivitäten, Touren, Flüge oder Unterkünfte.
18.2 Wenn Sie sich entscheiden, über Viatu Anschlussflüge oder Transfers zu buchen, die zu einem Produkt eines Drittanbieters führen, stellt dies keine Befürwortung dieses Produkts oder Reiseziels durch Viatu dar.
18.3 Die Verantwortung von Viatu als Reiseveranstalter besteht darin, die vertraglich vereinbarten Bestandteile Ihres Viatu-Pakets wie vereinbart zu erbringen, gemäss Abschnitt 10.
19. Schadensanzeige
Wir bitten darum, dass jede aus Ihrer Buchung resultierende Beschwerde oder Forderung Viatu so bald wie nach vernünftigem Ermessen möglich schriftlich mitgeteilt wird, vorzugsweise innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder nach Stornierung Ihrer Buchung, damit wir die Angelegenheit untersuchen können, solange sie noch frisch ist. Eine zeitnahe Mitteilung hilft uns, Ihre Forderung zu klären, berührt jedoch keine gesetzlichen Rechte oder Verjährungsfristen, die Ihnen nach anwendbarem Schweizer Recht zustehen. Die Mitteilung sollte an Ihren Viatu-Reiseberater oder an die auf Ihrer Buchungsbestätigung angegebene Adresse gesendet werden.
20. Rückbuchungsstreitigkeiten (Chargebacks)
Bevor Sie eine Rückbuchung (Chargeback) oder Zahlungsstreitigkeit bei Ihrer Bank oder Ihrem Kartenherausgeber einleiten, bitten wir Sie, sich direkt an Viatu zu wenden, damit wir versuchen können, die Angelegenheit zu klären. Wo eine Rückbuchung mit den zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen unvereinbar ist, kann Viatu die vereinbarten Bedingungen Ihrem Kartenherausgeber als Antwort vorlegen. Dieser Abschnitt beschränkt keine gesetzlichen oder kartensystembezogenen Rechte, die Sie zur Anfechtung einer Belastung haben.
21. Ermächtigung zur medizinischen Versorgung
Mit der Buchung bei Viatu ermächtigen Sie Viatu, sein Personal, seine Guides und Vertreter, in Ihrem Namen medizinische Notfallversorgung zu suchen und zu organisieren, falls Sie während Ihrer Reise handlungsunfähig oder anderweitig nicht in der Lage sind zu kommunizieren, einschliesslich der Organisation des Transports in eine medizinische Einrichtung, wo erforderlich.
Sie erklären sich bereit, für die Kosten einer solchen Versorgung oder eines solchen Transports verantwortlich zu sein. Wo Viatu und seine Vertreter in gutem Glauben und in Ihrem besten Interesse handeln, haften sie nicht für das Ergebnis der Beschaffung medizinischer Notfallversorgung oder der Organisation des Transports, ausser bei eigener grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Viatu unterhält keine Kranken-, Medizin- oder Invaliditätsversicherung für Reisende; von jedem Reisenden wird erwartet, dass er gemäss Abschnitt 11 seine eigene umfassende Reise- und Krankenversicherung abschliesst.
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